Hygieneplan am BKaL: Informationen für Schülerinnen und Schüler

Stand 26.08.2021

Für das laufende Schuljahr 2021/22 möchten wir die aktuell geltenden Corona-Regeln mitteilen:

Wann und wie oft wird getestet?

Alle Schülerinnen und Schüler werden zwei Mal pro Woche jeweils in der für sie ersten Unterrichtsstunde getestet.

Ausnahmen:

Alle Schülerinnen und Schüler, die bereits geimpft oder genesen sind, sind von der Testpflicht befreit (digitaler oder analoger Nachweis ist erforderlich).
Berufsschülerinnen und -schüler, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Berufsschulunterricht haben, werden nur am ersten Berufsschultag getestet.

Wo gilt die Maskenpflicht und welche Masken sind zu tragen?

Im gesamten überdachten Schulgebäude (Klassenraum, Treppenhaus, Toiletten etc.) gilt grundsätzlich eineMaskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske).

Ausnahme: 

Im Klassenraum beim Sitzen laut Sitzplan darf die Maskewährend der Pausen zum Trinken und Essen kurzzeitig heruntergenommen werden.

Auf dem Schulhof unter freiem Himmel gilt keineMaskenpflicht, sofern ein Abstand von 1,50 m gewahrt wird.

Wann und wo darf geraucht werden?

Schülerinnen und Schüler dürfen wie üblich weder im Schulgebäude noch auf dem Schulhof rauchen. Sie dürfen in den zentralen Pausen nur dann rauchen, wenn sie sich von der Schule entfernt aufhalten.

Gibt es zentrale oder dezentrale Pausen?

Der Grundsatz lautet, dass es zentrale Pausen gibt. Wer in den zentralen Pausen essen und trinken möchte, kann hierfür auf den Schulhof gehen oder im Klassenraum bleiben.Wer im Klassenraum bleiben möchte, kann dies tun, hat jedoch den Sitzplan einzuhalten und soll zum Aufenthalt den Klassenraum aufsuchen, in dem er NACH der Pause Unterricht hat.

Dezentrale Pausen gibt es grundsätzlich nicht; sie sind nur ein sehr seltener Ausnahmefall. Nur in einem solch seltenen Ausnahmefall ist es Schülerinnen und Schülern erlaubt, während des Unterrichts kurz auf den Schulhof zu gehen, um Luft zu schnappen.

Wann kommt es zur Quarantäne, was folgt daraus?

Im Falle einer Infizierung eines Schülers/einer Schülerinkommen der infizierte Schüler/die infizierte Schülerin sowie in der Regel alle Sitznachbarn in Quarantäne. Die Schülerinnen und Schüler, die bereits geimpft oder genesen sind, werden von der Quarantäneregelung ausgeschlossen und können weiterhin die Schule besuchen.

Den in Quarantäne geschickten Schülerinnen und Schülern ist es während der gesamten Zeit der Quarantäne nicht erlaubt, in die Schule zu kommen.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung

Dr. Alexandra Langn er

Markus Klenner

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay